Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Barhufpflege Epona Gehrmann (im Folgenden „Anbieterin“ genannt)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Epona Gehrmann (Anbieterin) und dem Kunden (Pferdebesitzer oder dessen Bevollmächtigter) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Die Anbieterin erbringt Dienstleistungen im Bereich der physiologischen Hufpflege, Hufbearbeitung und Beratung.
(2) Bei dem zwischen der Anbieterin und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Es wird ausdrücklich kein geschuldeter Heilerfolg garantiert, sondern eine fachgerechte, dienstvertragliche Leistung nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.
(3) Die Dienstleistung ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch einen approbierten Tierarzt. Gerade bei kranken Pferden (z.B. Hufrehe, Hufkrebs, starke Fehlstellungen) ist die Hufbearbeitung als unterstützende Maßnahme zu verstehen.
(4) Reaktionen auf die Hufbearbeitung (z.B. vorübergehende Fühligkeit, Muskelkater durch veränderte Statik) können naturbedingt auftreten und stellen keinen Sachmangel der erbrachten Dienstleistung dar.
(5) Die WhatsApp-Soforthilfe (kurzfristige fachliche Beratung zwischen den Terminen per WhatsApp) ist für Regelkunden im laufenden Pflegezyklus (regelmäßiger Pflegetermin alle 6–8 Wochen) kostenfrei inklusive. Für Neukunden sowie außerhalb eines laufenden Pflegezyklus wird eine entsprechende Beratung als kostenpflichtige telefonische Erstberatung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste erbracht. Ein Anspruch auf sofortige oder ständige Erreichbarkeit besteht nicht; die Anbieterin antwortet im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten. Die WhatsApp-Soforthilfe ersetzt in keinem Fall die Diagnose oder Behandlung durch einen approbierten Tierarzt (vgl. Absatz 3).
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, der Anbieterin alle für die Hufbearbeitung relevanten Informationen (Vorerkrankungen des Pferdes, Lahmheiten, Medikamentengaben, Verhaltensauffälligkeiten) unaufgefordert vor Beginn der Behandlung mitzuteilen.
(2) Der Kunde oder eine von ihm beauftragte, volljährige und pferdeerfahrene Person muss während der gesamten Behandlungsdauer anwesend sein und das Pferd festhalten bzw. betreuen.
(3) Der Kunde hat für einen sicheren, sauberen, trockenen und gut beleuchteten Arbeitsplatz zu sorgen, an dem die Hufbearbeitung gefahrlos durchgeführt werden kann.
(4) Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die Behandlung abzubrechen oder abzulehnen, wenn das Pferd ein massives Sicherheitsrisiko darstellt (z.B. extremes Schlagen, Steigen) oder die örtlichen Gegebenheiten eine sichere Arbeit unmöglich machen. Die bis dahin entstandenen Kosten sowie die Anfahrt sind vom Kunden zu tragen.
§ 4 Termine, Absagen und Ausfallgebühren
(1) Vereinbarte Termine sind bindend.
(2) Kann ein Termin vom Kunden nicht wahrgenommen werden, ist dieser spätestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.
(3) Bei kurzfristigeren Absagen (weniger als 24 Stunden) oder wenn das Pferd zum vereinbarten Termin nicht auffindbar/bereit ist, behält sich die Anbieterin vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Behandlungspreises zuzüglich der angefallenen Fahrtkosten in Rechnung zu stellen.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste der Anbieterin oder der individuellen Absprache. Fahrtkosten werden separat berechnet.
(2) Die Zahlung ist unmittelbar nach der Leistungserbringung fällig. Sie erfolgt in der Regel in bar vor Ort oder (nach vorheriger Absprache) per Rechnung bzw. digitaler Zahlungsmethode.
(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu fordern.
§ 6 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Die Anbieterin haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin beruhen.
(2) Für sonstige Schäden (z.B. Sachschäden am Tier) haftet die Anbieterin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(3) Tierhalterhaftung: Das Pferd bleibt während der gesamten Behandlungsdauer in der Obhut des Kunden. Der Kunde haftet nach § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) für alle Schäden, die das Pferd während der Behandlung der Anbieterin, deren Ausrüstung oder Dritten zufügt.
(4) Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Erkrankungen des Pferdes, die darauf beruhen, dass der Kunde unvollständige oder falsche Angaben zum Gesundheitszustand oder Verhalten des Pferdes gemacht hat.
(5) Eine Haftung für Folgeschäden durch unsachgemäße Haltung, Fütterung oder Nutzung des Pferdes nach der Hufbearbeitung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt gelieferte Ware (z.B. Hufschuhe, Zusatzprodukte) Eigentum der Anbieterin.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen oder zu verpfänden, solange die Rechnung nicht vollständig beglichen ist.
§ 8 Datenschutz
Die Anbieterin erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnsitz der Anbieterin, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.